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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Yeah Travel UG (haftungsbeschränkt) für Reisevermittlungsleistungen
§ 1 Die Party-Queens-Webseite / Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Party-Queens.com Webseite wird von der Yeah Travel UG (haftungsbeschränkt), Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald, (im Folgenden " Party-Queens“) betrieben. Für sämtliche Darstellungen der Angebote sowie Vermittlungstätigkeiten gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB").
§ 2 Geltungsbereich
1. Party-Queens tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen von „Party-Paketen“ und touristischen Einzelleistungen („Fun Aktivitäten“ z.B. Paintball) auf. Prinzipiell handelt es sich hierbei um fremdveranstaltete Reisen. Die Anreise (z.B. per Flugzeug oder Bahn) zu den Zielorten ist nicht Inhalt des Leistungsspektrums von Party-Queens.
2. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen den Reiseteilnehmern und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Party-Queens nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmern entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Veranstaltern. 3. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter maßgeblich. (Eine Übermittlung dieser Allgemeinen Reisebedingungen kann auf Anfrage bei Party-Queens erfolgen). Der Vermittler ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt. Der Vermittler tritt lediglich als Zahlstelle gegenüber dem Reiseteilnehmer auf.
§ 3 Mindestalter der Reiseteilnehmer
Die Reiseteilnehmer versichern, dass Sie das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts bereits erreicht haben.
§ 4 Angebots-Preise
Die auf der Website angebotenen Preise gelten pro Person (p.P.) basieren auf einer Minimum-Gruppen-Größe von 8 Personen. Abweichungen bedürfen der Anfragen und führen zu veränderten Preisen. Ferner behalten wir uns ausdrücklich vor, die Vermittlung einer Aktivität oder nur einer Übernachtung durchzuführen. Aufgrund des Verwaltungsaufwands sollte mindestens eine Übernachtung plus Aktivität oder zwei Aktivitäten gebucht werden.
§ 5 Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung beauftragt die Reiseteilnehmer Party-Queens verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihnen und dem Reiseveranstalter. 2. Die Reiseteilnehmer sind an die Anmeldung/Buchung sieben Tage ab dem Datum der Anmeldung/Buchung gebunden. 3. Die Vertragspflicht von Party-Queens ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch Party-Queens an die Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung durch Party-Queens verbunden. Party-Queens übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
§ 6 Buchungsbestätigung
1. Anmeldungen/Buchungen werden durch Party-Queens im Namen des Veranstalters schriftlich oder per E-Mail bestätigt. 2. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Party-Queens auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
§ 7 Zahlungen
1. Die Anzahlung von 25 % des Gesamtbetrags aus der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung an unten genanntes Bankkonto zu entrichten. Sollten im Nachgang weitere Aktivitäten hinzugefügt werden, so muss die Anzahlung entsprechend aufgestockt werden. 2. Die Restzahlung von 75 % des Gesamtbetrags aus der Buchungsbestätigung ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt an unten genanntes Bankkonto zu tätigen.
Bankverbindung: Zahlungsempfänger: Yeah Travel UG i.G. (haftungsbeschränkt); Party-Queens.com Bank Name: Hypovereinsbank München Konto Nr.: 652836755 Bankleitzahl: 700 202 70 IBAN: DE95700202700652836755 SWIFT CODE: HYVEDEMM
§ 8 Haftung durch Party-Queens
1. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter. Party-Queens gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmern vermittelten Informationen. 2. Party-Queens beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden.
§ 9 Umbuchungen / Rücktritt
1. Die Reiseteilnehmer können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
§ 10 Stornierungsbedingungen:
1. Bis zu 4 Wochen vor Reisenantritt können die Reiseteilnehmer kostenfrei von der geplanten Reise zurücktreten. Ab 4 Wochen vor Reiseantritt werden 25% des Gesamtpreises fällig. Ab 2 Wochen vor Reiseantritt werden 50% des Gesamtpreises fällig. Ab 3 Tage vor Reiseantritt werden 100% des Reisepreises fällig. 2. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale. 3. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten. 4. Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB. 5. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
§ 11 Hinweis auf besondere Bestimmungen
1. Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Party-Queens geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Party-Queens ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter) angewiesen. Party-Queens gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung von Party-Queens wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen. 2. Party-Queens hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände. 3. Party-Queens erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Buchungsbestätigung.
§ 12 Verjährung
1. Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
2. Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Sonstige Regeln
1. Es gilt Deutsches Recht. 2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag. 3. Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich. 4. Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der: Yeah Travel UG (haftungsbeschränkt); Party-Queens.com Bavariafilmplatz 3 82031 Grünwald
Geschäftsführer: Christian Keller und Michael Braun
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 188264
Steuer Nr. 143 194 10792
Stand: Juli 2010
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